Notbetreuung

Der Personenkreis für die Inanspruchnahme der Notbetreuung ist erweitert, aber noch nicht konkretisiert worden. Diese Information wird, sobald sie vorliegt, hier bekanntgegeben.

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

  • Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
  • Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
  • Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
  • Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
  • ?????

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen. Die Aufzählung ist nicht abschließend.

*** ungeklärt Auf Grundlage der kommunalen Entscheidung in Loxstedt gilt weiterhin der Grundsatz, dass beide Erziehungsberechtigten in einem o. g. systemrelevanten Beruf tätigt sein sollen. ***

Die Teilnahme an der Notbetreuung setzt nach wie vor zwingend eine Voranmeldung bis 10.00 Uhr in der Gemeinde(!) für den Folgetag voraus! Bitte teilen Sie gleich ALLE Tage mit, damit die Einsätze entsprechend geplant werden können.

Melden Sie bitte Ihr Kind telefonisch unter 04744/48-58 oder per Email (klicken oder ) bei Frau Saskia Willms für den Folgetag an.

Die Regelungen zur Notbetreuung wurden zwischen der Gemeinde Loxstedt und den 3 Loxstedter Grundschule gemeinsam und im Einvernehmen getroffen.

Wenn eine Notbetreuung stattfindet, sind die Kinder am Nebeneingang am Verwaltungstrakt (Zugang über die Jahnstraße, bei der Garage) abzugeben. Dort befindet sich ggf. auch eine Klingel.

Hintergrund:
Nicht an jedem Tag sind Kinder für eine Notbetreuung angemeldet, so dass bei fehlender Anmeldung die Schule zu ist!

Beginn der Schule

Liebe Eltern,

an dieser Stelle möchte ich Ihnen die Vorgaben des Kultusministeriums darlegen. Sicher sind noch nicht alle Dinge abschließend geklärt, daher werde ich diesen Text – wenn erforderlich – aktualisieren. Das meiste ist den Vorgaben des Kultusministers entnommen.

Der Zeitplan für die Beschulung Ihrer Kinder sieht wie folgt aus:

Die vierten Klassen starten ab dem 04.05. mit einer eingeschränkten Beschulung (ich komme später darauf zurück). Vom 22.04. bis zum 04.05. findet ein Home-Learning für die vierten Klassen statt (auch dazu später mehr). Für die Klassen 3, 2 und 1 entsprechend noch länger.

Home-Learning

Die Lehrkräfte bereiten für die Phasen des „Lernens zu Hause“ (ab dem 22.04.) verbindlich zu erledigende Aufgaben und Arbeitsmaterialien vor, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Verständliche Aufgabenstellungen
    Die Schülerinnen und Schüler sollen ohne zusätzliche Erklärungen verstehen, was von ihnen erwartet wird.
  • Angemessener Aufgabenumfang
    Mit Blick auf die Vielzahl an unterschiedlichen Fächern sind zu umfangreiche Aufgabenstellungen pro Fach, aber auch insgesamt zu vermeiden. Weniger ist manchmal mehr!
  • Umfang der täglichen Lernzeit:
    Für die tägliche Lernzeit zu Hause gelten folgende Richtwerte:
    Schuljahrgänge 1 und 2 des Primarbereiches: 1,5 Stunden
    Schuljahrgänge 3 und 4 des Primarbereiches: 2 Stunden
  • Berücksichtigung der Lernvoraussetzungen
    Diese Aufgaben knüpfen an das Vorwissen der Schülerinnen und Schüler an und sind möglichst selbstständig und ohne Unterstützung durch die Eltern zu bewältigen.
  • Üben und Wiederholen
    Während im normalen Unterrichtsalltag oft zu wenig Zeit für das Üben, Wiederholen und Festigen von Gelerntem bleibt, bietet die aktuelle Situation hierfür gute Chancen und sollte entsprechend genutzt werden
  • Ökonomischer Umgang mit Material
    Die eingeführten Bücher, Arbeitshefte usw. sind weiterhin einzusetzen. Eine Flut von Arbeitsblättern, die zu Hause ausgedruckt werden müssen,versuchen wir zu vermeiden.
  • Vereinheitlichung
    Da, wo es möglich ist, versuchen wir Aufgaben und Systeme zu vereinheitlichen.

Umschichtiger Schulbesuch

Wenn es dann am 04.05. langsam wieder los geht, werden Schüler und Schülerinnen  bis auf Weiteres umschichtig in halben Lerngruppen unterrichtet. Das bedeutet, dass die Klassenleitungen Ihre Klasse in 2 Teile einteilen und dann versetzt – an unterschiedlichen Tagen – beschulen.

Es gibt mehrere zeitliche Modelle, die noch zu besprechen sind.

Beispiele:
Gruppe 1 hat Mo-Mi Unterricht und Gruppe 2 Do-Fr -> in der Folgewoche ist es anders herum
Gruppe 1 hat Mo, Mi, Fr Unterricht und Gruppe 2 Di und Do -> in der Folgewoche wird gewechselt

Derzeit ist geplant, den umschichtigen Schulbesuch bis auf Weiteres fortzusetzen.

Kommunikation

Die Klassenlehrkräfte vereinbaren mit ihren Schülerinnen und Schülern bzw. mit deren Erziehungsberechtigten Informations- und Kommunikationswege. Sie nehmen regelmäßig – mindestens einmal pro Woche – mit ihren Schülerinnen und Schülern Kontakt auf. Alle Lehrkräfte bieten zu verlässlichen Zeiten „Sprechstunden“ per Telefon (oder anderem gewählten Medium) an und kommunizieren diese Sprechzeiten an Schülerinnen und Schüler bzw. Erziehungsberechtigte.

Auch globale Informationen der Schulleitungen werden hier über die Schulhomepage bekannt gegeben bzw. regulär über Elternbriefe, wenn die entsprechenden Kinder wieder in der Schule sind.

Leistungsbewertung

Auf Grund der Unterschiedlichkeit der Rahmenbedingungen beim „Lernen zu Hause“ werden in den Schuljahrgängen 1 bis 10 zu Hause erstellte Arbeiten nicht bewertet. In Bezug auf Notenermittlung, Versetzung, Ausgleichsmöglichkeiten und Übergangsregelungen sind die der Situation angepassten Erlasse zu beachten.

Bei Wiederaufnahme des Unterrichts in der Schule gilt wie bisher, dass sich die Bewertung von Schülerleistungen in den Unterrichtsfächern aus schriftlichen, mündlichen und fachspezifischen Leistungen zusammensetzt, wobei auf weitere schriftliche Klassenarbeiten bis zum Ende des Schuljahres auf Grund der geringen Vorbereitungszeit verzichtet werden kann.

Hygieneplan

Der schuleigene Hygieneplan ist auf die aktuellen Erfordernisse hin weiterzuentwickeln und zu kommunizieren. Hierzu wird das Kultusministerium in Kürze einen Musterhygieneplan für die Herausforderungen der Coronakrise zur Verfügung stellen.
Das Einhalten von Hygiene- und Abstandsregeln gemäß den Vorgaben durch das RKI ist mit allen Schülerinnen und Schülern altersangemessen zu thematisieren. Es ist davon auszugehen, dass die Erfahrungen der letzten Wochen hier für ein Vorwissen gesorgt haben. Vieles ist den Schülerinnen und Schülern bereits bekannt und zu Hause eingeübt.
Der Schulträger sorgt für ausreichend Möglichkeiten zum Hände waschen, für Seife, Papierhandtücher und Handdesinfektionsmittel und verstärkt ggf. die Reinigung der Schule.
Um ein Gedränge in den Klassenräumen zu vermeiden und die Abstandsregeln besser einzuhalten zu können, sollten weitere „Lernräume“ von Schule genutzt werden. Kreative Lösungen, die z.B. Flure, Nebenräume, die Aula oder das Außengelände einbeziehen, sind hier ausdrücklich erwünscht!
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der Unterrichtszeit wird nach derzeitigem Stand nicht für erforderlich erachtet, aber für den Zeitraum der Schülerbeförderung und für die Pausen empfohlen.

Besonderheiten

  • Bis Schuljahresende darf kein Sportunterricht mehr erteilt werden. Bewegungsangebote müssen auf alternativen Wegen ermöglicht werden.
  • Auch AG´s finden nicht mehr statt.
  • Pausenzeiten müssen ebenfalls umschichtig oder räumlich getrennt durchgeführt werden, so dass nicht alle Kinder gleichzeitig den Schulhof benutzen. Auch hier ist kein Kontaktsport erlaubt.
  • Auf Veranstaltungen, Schulfeste, Projektwochen, Tages- und Klassenfahrten ist bis zu den Sommerferien grundsätzlich zu verzichten.

Last but not least

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