Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die dafür zuständigen Schulträger (das sind die jeweiligen Landkreise oder kreisfreien Städte) in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages. Genaue Informationen werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen und über das Internet bekannt gegeben.

Freie Fahrt auf dem Schulweg?

Durch besondere Wetterverhältnisse kann es immer wieder zu Behinderungen auf dem Schulweg kommen. Entweder durch Glätte, Eis und Schnee oder durch Unwetter. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

  • Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de (Klicken Sie auf „Schulausfälle Niedersachsen“)
  • Andere Benachrichtigungssysteme der Schulträger oder der Schulen (Schulhomepage)

 

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, auch wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

Der Link zur VMZ: VMZ-Niedersachsen