Möchten Sie uns Informationen oder Dokumente zur Einschulung 2025 zukommen lassen, so nutzen Sie gerne folgendes Formular.
Zur Schulpflicht:
Kinder, die bis zum 30.09. eines Jahres das 6. Lebensjahr vollenden (6. Geburtstag), werden im selben Jahr schulpflichtig und in der Regel eingeschult. Dabei zählt der 1. 10. mit in diese Frist hinein!
Dabei kann es durchaus zu Fällen kommen, bei denen das Kind am TAG DER EINSCHULUNG erst 5 Jahre alt ist.
Beispiel:
Das Kind wird am 25.09.2025 sechs Jahre alt. Das Schuljahr 2025/26 beginnt am 14.08.2025 (Einschulung am 16.08.2025). Dann ist das Kind schon schulpflichtig und wird ca. einen Monat nach der Einschulung 6 Jahre alt.
Wir Ihr Kind im Zeitraum vom 01.07. bis zum 30.09. erst 6 Jahre, so können Sie von der Flex-Regelung Gebrauch machen und die Einschulung Ihres Kindes einfach um ein Jahr verschieben.
Der Übergang vom Kindergarten in die Schule ist einer der vielen wichtigen Wechsel in den Lebensabschnitten eines Kindes. Die Schule ist für viele Kinder ein großes Ziel, in das viele Erwartungen gesteckt werden.
Doch auch die Schule hat Erwartungen an die kommenden Erstklässler!
Eltern von schulpflichtigen Kindern finden im Bereich Brückenjahr weitere Informationen, die vor dem Übergang in die Schule wichtig sind. DAS erwarten wir von den Kindern, diese Fähigkeiten sollten sie besitzen.