Alle Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2015 bis 30.09.2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden zum 1. August 2016 schulpflichtig. Noch nicht schulpflichtige Kinder können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Anfang des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Reife besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Die Schulleiter/innen der Grundschulen
Grundschule Loxstedt, Claus-Gieschen-Str. 3, 27612 Loxstedt, Tel. 04744 791810
Grundschule Bexhövede, Lindenallee 78, 27612 Loxstedt, Tel. 04703/453
Grundschule Stotel, Schulstr. 35, 27612 Loxstedt, Tel. 04744/5551
haben mitgeteilt, dass alle schulpflichtigen Kinder anlässlich der Sprachstandsfeststellung im Mai 2015 angemeldet wurden. Weitere Termine werden den Erziehungsberechtigten von der entsprechenden Schule mitgeteilt. Noch nicht schulpflichtige Kinder und Kinder, die nach der Sprachstandsfeststellung im Mai 2015 zugezogen sind, können unter den oben angegebenen Telefonnummern angemeldet werden.